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zu § 13 RAO

1. AuflOktober 2022

Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, der Partei die Vollmacht zurückzustellen; doch ist letztere berechtigt, den Widerruf der Vollmacht auf derselben ersichtlich zu machen.

idF StGBl 1919/95

Seite 254

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