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zu § 135a EO (Albiez)

Albiez1. AuflAugust 2023

An Verwalter übergebene Liegenschaft

 

Der Zwangsversteigerung steht nicht entgegen, dass der Verpflichtete nicht im öffentlichen Buch als Eigentümer der Liegenschaft eingetragen ist, wenn die Exekutionsbewilligung nach § 335 im öffentlichen Buch angemerkt wurde.

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