Von dem von uns herausgegebenen Kommentar zum ABGB sind bis jetzt bereits vierzig Bände erschienen. Er verdient die Bezeichnung als „Großkommentar“ daher wohl völlig zurecht. Für heuer ist noch mit dem Erscheinen von weiteren Bänden zu rechnen, und zwar zum Leistungsstörungsrecht, zum Bestandrecht und zum Schadenersatzrecht. Das Gesamtwerk wird daher voraussichtlich 2027 abgeschlossen sein.
