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Vorwort

Löschnigg/Melzer11. AuflJuni 2021

Das Angestelltengesetz feiert 2021 seinen 100. Geburtstag! Seine wesentlichen Wurzeln liegen schon im 19. Jahrhundert, etwa im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch von 1862. Sein unmittelbarer Vorgänger, das Handlungsgehilfengesetz 1910, ist noch in der Zeit des Kaiserreichs entstanden und seine Stammfassung hat den Zweiten Weltkrieg überdauert. Die lange Bewährung ist an sich schon bemerkenswert, weil sie zeigt, wie modern und notwendig das Gesetz für die Arbeitnehmer*innengruppe der Angestellten bereits zu dieser Zeit schon war. Dass es zudem kaum größere Änderungen erfahren hat, sondern vielmehr selbst Vorbild und Motor für die Änderungen des Arbeitsrechts bei den sonstigen Arbeitnehmer*innengruppen war, demonstrieren seine nach wie vor zeitgemäßen Inhalte. Dies gilt zB für das Urlaubsrecht und wohl auch für das Kündigungsrecht. Eine Ausnahme, was die Vorreiterrolle betrifft, war lediglich der Bereich der Entgeltfortzahlung, in dem im Zuge der umfassenden Reform von 2017 das Angestelltenrecht die Konzepte des Arbeiter*innenrechts übernommen hat. Immerhin ist damit ein weiterer Schritt zur Angleichung der arbeitsrechtlichen Position der Arbeiter*innen und der Angestellten getan, und das Angestelltengesetz konnte in dieser Fassung seinen Beitrag zur besseren Bewältigung der Herausforderungen, die COVID-19 an die Arbeitswelt gestellt hat, leisten.

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