(1) Einverleibungsbewilligungen der Verpflichteten in abgesonderten Ausfertigungen vom ersten Bogen feste Gebühr .............................. S 600,-.
(2) Ist die Einverleibungsbewilligung zugleich als Hypothekarvertrag zu betrachten, weil in der Urkunde über das Hauptgeschäft eine Hypothek nicht eingeräumt wurde, so unterliegt sie der Gebühr für Hypothekarverträge.