Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (8. Lfg 2008) Kommentierung zu § 218 FinStrG Rz 11
Im § 281 StPO sind die Bestimmungen über das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde, im § 283 StPO, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl 1993/526, jene über die Berufung enthalten.