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Die Tilgung strafrechtlicher Verurteilungen ist in Österreich nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen im Zuge der strafrechtlichen Reformvorhaben der Jahre 1907 bis 1912 erstmals durch das
Tilgungsgesetz vom 21. März 1918, RGBl Nr 108, gesetzlich geregelt worden. Das Tilgungsgesetz 1918 wurde in der Ersten Republik geändert, 1941 durch deutsche Vorschriften ersetzt und schließlich durch das Tilgungsgesetz 1945, StGBl Nr 62, wieder in Kraft gesetzt. Im Jahre 1951 ist an seine Stelle das Tilgungsgesetz 1951 getreten.