I. Das Urheberrecht im Gefüge der österreichischen Gesamtrechtsordnung
Urheberpersönlichkeitsrecht
Das Urheberrecht iwS gehört zu den Immaterialgüterrechten und umfasst neben dem Schutz von „Werken“ iSd § 1 („Urheberrecht ieS“) auch Bestimmungen über „verwandte Schutzrechte“ („Leistungsschutzrechte“), zB betr Lichtbilder, Schallträger, Rundfunksendungen, Datenbanken etc. Urheberrechte und verwandte Schutzrechte können auch miteinander kollidieren.1