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Artikel 90a B-VG (Rill)

Rill12. LfgOktober 2013

Staatsanwälte sind Organe der ordentlichen**geändert durch BGBl 51/2012, in Kraft ab 01.01.2014. Eine entsprechende Adaption der Kommentierung folgt. Gerichtsbarkeit. In Verfahren wegen mit gerichtlicher Strafe bedrohter Handlungen nehmen sie Ermittlungs- und Anklagefunktionen wahr. Durch Bundesgesetz werden die näheren Regelungen über ihre Bindung an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe getroffen.

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