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Artikel 41 B-VG (Bußjäger)

Bußjäger6. LfgMärz 2010

D. Der Weg der Bundesgesetzgebung

 

(1) Gesetzesvorschläge gelangen an den Nationalrat als Anträge seiner Mitglieder, des Bundesrates oder eines Drittels der Mitglieder des Bundesrates sowie als Vorlagen der Bundesregierung.

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