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Artikel 30b B-VG (Stolzlechner/Auner)

Stolzlechner/Auner33. LfgOktober 2024

(1) Zur Erlassung von Disziplinarerkenntnissen und zur Entscheidung über Suspendierungen hinsichtlich der Beamten der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes, der Volksanwaltschaft und des Parlamentarischen Datenschutzkomitees wird bei der Parlamentsdirektion eine Disziplinarkommission eingerichtet.

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