Die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 wird wie folgt geändert: (…)
Alle diese Änderungen waren in den in den Vorauflagen abgedruckten Text der VO (EWG) Nr. 3821/85 eingearbeitet, sie sind für den Regelfall aber durch die seit 15.6.2016 erfolgte
Aufhebung dieser VO nicht mehr von praktischer Relevanz. Auch in der vorliegenden Auflage ist diese VO daher nicht mehr abgedruckt.