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Artikel 149 B-VG (Faber)

Faber22. LfgJänner 2019

Zehntes Hauptstück
Schlussbestimmungen

 

(1) Neben diesem Gesetz haben im Sinne des Art. 44 Abs. 1 unter Berücksichtigung der durch dieses Gesetz bedingten Änderungen als Verfassungsgesetze zu gelten:

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