vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art XXXV EGEO (Markowetz)

Markowetz39. LfgMärz 2026

Artikel XXXV.

[Entfällt; siehe Art 2 Kundmachung BGBl 1953/6, womit das EGEO wiederverlautbart wurde]

Seite 107

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte