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Art XI EGEO (Markowetz)

Markowetz39. LfgMärz 2026

Artikel XI. Auf das zur Instandhaltung und zum Betriebe von Dampfschifffahrt-, Flussüberfuhr-, Fernmeldeunternehmungen und öffentlichen Lagerhäusern gehörige, im Besitze der Unternehmung befindliche Material findet keine abgesonderte Exekution statt.

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