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§ 906. - Inkrafttreten

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Inkrafttreten

 

(1) § 17 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/1998 tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

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