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§ 89 SPG (Wessely)

Wessely3. AuflJänner 2024

Beschwerden wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten

 

(1) 1) Insoweit mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht die Verletzung einer gemäß § 31 festgelegten Richtlinie behauptet wird, hat an das Landesverwaltungsgericht sie der zur Behandlung einer Aufsichtsbeschwerde in dieser Sache zuständigen Behörde zuzuleiten2).

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