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§ 88 SPG (Wessely)

Wessely3. AuflJänner 2024

Beschwerden wegen Verletzung subjektiver Rechte

 

(1) Die Landesverwaltungsgerichte1)2) erkennen über Beschwerden von Menschen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher3) Befehls- und Zwangsgewalt4) in ihren Rechten5) verletzt worden zu sein (Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG).

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