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§ 87 SPG (Wessely)

Wessely3. AuflJänner 2024

Recht auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen

 

Jedermann hat Anspruch1–2) darauf, daß ihm gegenüber3) sicherheitspolizeiliche4) Maßnahmen5) nur in den Fällen und der Art ausgeübt werden, die dieses Bundesgesetz vorsieht.

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