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§ 86 SPG (Raschauer/Schilchegger)

Raschauer/Schilchegger3. AuflJänner 2024

Verwaltungsstrafbehörden

 

(1) 1 Die Durchführung2 der Verwaltungsstrafverfahren3 obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden4, im Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz (§ 8)5 dieser.

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