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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 84g GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
22. Lfg
Jänner 2016
Inhaltsübersicht
1. Überprüfung und Änderung von Sicherheitskonzept oder Sicherheitsbericht
1.1. Aktualisierung
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (22. Lfg 2016) § 84g GewO - Kommentierung Rz 1
1
Der BA-Inhaber ist verpflichtet, das Sicherheitskonzept oder den Sicherheitsbericht zu überprüfen und zu aktualisieren,
wenn neue Sachverhalte oder neue sicherheitstechnische Erkenntnisse dies erfordern,
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