vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 84 StPO (Rohregger/Kiesenhofer)

Rohregger/Kiesenhofer2. AuflJuli 2025

Fristen

 

(1) Soweit im Einzelnen nichts anderes bestimmt wird, gilt für die Berechnung der in diesem Gesetz normierten Fristen Folgendes:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte