Bei allen in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. (BGBl I 2004/180, ab 31. 12. 2004)
Bei allen in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. (BGBl I 2004/180, ab 31. 12. 2004)