§ 6 Verbundene Gewerbe sind Gewerbe, die sich aus zwei oder mehreren Gewerben zusammensetzen und die in § 94 ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Seite 2
§ 6 Verbundene Gewerbe sind Gewerbe, die sich aus zwei oder mehreren Gewerben zusammensetzen und die in § 94 ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Seite 2