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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 69 GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
22. Lfg
Jänner 2016
Inhaltsübersicht
1. Schutzbestimmungen
1.1. Schutzverordnungen nach § 69 Abs 1
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (22. Lfg 2016) § 69 GewO - Kommentierung Rz 1
1
Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist gesetzlich ermächtigt zur Vermeidung
einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Menschen oder von
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