§ 622 Zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs gemäß § 5 Abs. 1 QEG können einstweilige Verfügungen erlassen werden.
Literatur
Wie zu § 619.
§ 622 Zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs gemäß § 5 Abs. 1 QEG können einstweilige Verfügungen erlassen werden.
Literatur
Wie zu § 619.