vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 AbgLuFG

92. LfgMai 2012

Hinsichtlich der Haftung gelten entsprechend die Bestimmungen der §§ 10 und 11 des Grundsteuergesetzes 1955.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte