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§ 591 ASVG (Poperl)

Poperl68. LfgJuli 2019

§ 591 Personen, die im Februar 2001 Anspruch haben auf

eine Ausgleichszulage nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa odereine Ausgleichszulage nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb oder lit. b oder lit. c,

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