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StVO: Die Österreichische Straßenverkehrsordnung, Kaltenegger/Koller/Vergeiner
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§ 52 StVO (Vergeiner)
Vergeiner
48. Lfg
November 2024
§ 52 Die Vorschriftszeichen sind
Verbots- oder Beschränkungszeichen
Gebotszeichen oder
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