vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 FBG (Zib)

Zib2. AuflJanuar 2026

§ 4 Bei Einzelunternehmern und eingetragenen Personengesellschaften sind ferner einzutragen:

[hinsichtlich der Einzelkaufleute und der persönlich haftenden Gesellschafter außerdem:]

Ehepakte;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte