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§ 47 StVO (Koller)

Koller49. LfgJuli 2025

§ 47 1.1Autostraßen sind Vorrangstraßen; 1.2für sie gelten die im § 46 Abs. 1, 3, 4 und 6 enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß.

Novellen

BGBl I 2011/59

Erweiterung der sinngem Anwendung des § 46 auf § 47 auch betreffend § 46 Abs 6 (Rettungsgasse)

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