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§ 476 ASVG (Poperl)

Poperl70. LfgMai 2020

2. UNTERABSCHNITT
Unfallversicherung

 

§ 476 Zur Information des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Organisation und Tätigkeit des Präventionszentrums der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau hat diese einen Präventionsbeirat einzurichten.

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