§ 3 Personen, die zu Unrecht im Firmenbuch eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln, gelten als Unternehmer kraft Eintragung.
IdF HaRÄG, BGBl I 2005/120 (Vorgängerbestimmung § 5 HGB).
Unionsrechtliche Grundlage: keine.
§ 3 Personen, die zu Unrecht im Firmenbuch eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln, gelten als Unternehmer kraft Eintragung.
IdF HaRÄG, BGBl I 2005/120 (Vorgängerbestimmung § 5 HGB).
Unionsrechtliche Grundlage: keine.
