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§ 3 HabsburgerG (Olechowski)

Olechowski33. LfgOktober 2024

Der Gebrauch von Titeln und Ansprachen, die mit den Bestimmungen des § 1 im Widerspruch stehen, ist verboten. Eide, die dem Kaiser in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt geleistet worden sind, sind unverbindlich.

Entstehungsgeschichte
Siehe dazu die Kommentierung Olechowski, Vorbemerkungen HabsburgerG (33. Lfg 2024).

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