vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 376. - Schadenersatz wegen Nichterfüllung

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Schadenersatz wegen Nichterfüllung

 

(1) Wird Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt und hat die Ware einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Unterschied des Kaufpreises und des Börsen- oder Marktpreises zur Zeit und am Orte der geschuldeten Leistung gefordert werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte