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§ 334 GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch18. LfgMai 2012

Kommentierung

Inhaltsübersicht

1. Delegierung des Verfahrens

1
Ist in einer Sache der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit in erster Instanz zuständig, so kann er

mit der Durchführung des Verfahrens ganz oder teilweise die nachgeordnete Behörde betrauen und

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