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§ 2 StWG (Schilchegger)

Schilchegger2. AuflApril 2019

Umformanlage

Umspannanlage

§ 2. (1) Elektrische Leitungsanlagen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind elektrische Anlagen (§ 1 Abs. 2 des Elektrotechnikgesetzes vom 17. März 1965, BGBl. Nr. 57), die der Fortleitung elektrischer Energie dienen; hiezu zählen insbesondere auch Umspann-, Umform- und Schaltanlagen.

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