vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 25a StPO (Fuchs)

Fuchs2. AuflJuli 2025

Abtretung

 

(1) Eine Staatsanwaltschaft, die sich für unzuständig erachtet, hat die keinen Aufschub duldenden Anordnungen zu treffen und sodann das Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft abzutreten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte