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§ 24 StWG (Schilchegger)

Schilchegger2. AuflApril 2019

§ 24. Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist – soweit § 25 nichts anderes bestimmt – der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten.

Zuletzt geändert durch BGBl I 1998/44.

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