Kommentare
Unternehmensgesetzbuch: Großkommentar, Zib/Dellinger
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 237a UGB (K. Sopp/G. Sopp)
K. Sopp/G. Sopp
1. Aufl
September 2015
§ 237a. (1)
Im Anhang sind weiters anzugeben:
für jede Kategorie derivativer Finanzinstrumente:
Art und Umfang der Finanzinstrumente,
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360
®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!
Stichworte
§ 237a UGB