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§ 229b ASVG (Marek)

Marek80. LfgJuni 2025

§ 229b Ersatzzeiten gemäß den §§ 227 Abs. 1 Z 1 und 228 Abs. 1 Z 3, für die ein Beitrag gemäß § 227 Abs. 3 und 4 entrichtet wurde, gelten als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung.

Fassung BGBl 1998/138

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