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§ 213. - Vorlage im Rechtsstreit

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Vorlage im Rechtsstreit

 

(1) Im Laufe eines Rechtsstreits kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vorlage der Bücher einer Partei anordnen.

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