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§ 1 UVP-G (Altenburger)

Altenburger2. AuflApril 2019

1. Abschnitt

 

§ 1. (1) Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage

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