Einrichtung 1)
Zur wirksamen bundesweiten2) Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption3), insbesondere zur Zusammenarbeit mit der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA)4), sowie zur Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit in diesem Bereich tätigen ausländischen und internationalen Einrichtungen5), zur Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres6) sowie zur Wahrnehmung sonstiger, durch Bundesgesetz zugewiesener Aufgaben7) besteht als organisatorisch außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit eingerichtete Organisationseinheit8) des Bundesministeriums für Inneres für das gesamte Bundesgebiet das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung9) [§ 6 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991].