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§ 18 StEntG (Altenburger)

Altenburger2. AuflApril 2019

§ 18. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, frühestens jedoch mit 1. Jänner 2019, in Kraft.

In der Stammfassung BGBl I 2018/110.

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