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§ 182. - Gewinn- oder Verlustberechnung

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Gewinn- oder Verlustberechnung

 

(1) Am Schluss jedes Geschäftsjahres ist der Gewinn oder

Seite 70

Verlust zu berechnen und der auf den stillen Gesellschafter fallende Gewinn auszuzahlen.

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