Kommentare
Umweltrecht: Kommentar, Altenburger
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 17a ForstG (Lindner/Weigel)
Lindner/Weigel
2. Aufl
April 2019
§ 17a. (1)
Einer Rodungsbewilligung bedarf es nicht, wenn
die Rodungsfläche ein Ausmaß von 1 000 m2 nicht übersteigt und
der Antragsberechtigte das Rodungsvorhaben unter Anschluss der in § 19 Abs. 2 genannten Unterlagen bei der Behörde anmeldet und
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 17a ForstG