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§ 159 GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch22. LfgJänner 2016

§ 159 Gliederung: Rz

Inhaltsübersicht

1. Personenbetreuung

1.1. Tätigkeitsspektrum

1
Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, sind berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen. Verschiedene Tätigkeitsbereiche sind erfasst. Die Gewerbetreibenden dürfen

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