§ 14 Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:
die Niederschrift des Spaltungsbeschlusses samt Spaltungsplan;den Spaltungsbericht des Vorstands (§ 4) und das Gutachten des Revisors (§ 5);§ 14 Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:
die Niederschrift des Spaltungsbeschlusses samt Spaltungsplan;den Spaltungsbericht des Vorstands (§ 4) und das Gutachten des Revisors (§ 5);