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§ 132c ASVG (Kmenta-Spalofsky)

Kmenta-Spalofsky70. LfgMai 2020

§ 132c (1) Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit sind insbesondere

humangenetische Vorsorgemaßnahmen insbesondere durch genetische Familienberatung, pränatale Diagnose und zytogenetische Untersuchungen;Impfung (aktive Immunisierung) gegen die Frühsommermeningoencephalitis;

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